Zehn Argumente gegen die Musikkorps der Bundeswehr 

  1. Die 15 Musikkorps der Bundeswehr kosten über 70 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Geld fehlt in Schulen, in Kitas, bei der Bahn und in der Pflege.
  2. Auftritte der Militärmusikkorps sind laut Bundeswehr-Website eine Brücke zur Bevölkerung - und insofern Image-Werbung für das Militär und den Krieg. 
  3. Bei Militärkonzerten tarnt sich das Militär als harmlos und fast zivil. Ausgeblendet wird (a.) die Sinnlosigkeit der deutschen Auslandseinsätze, (b.) die Grausamkeit (c.) die Geldverschwendung und (d.) die Klima-Belastung. 
  4. Selbst-ironisch bezeichnet sich die Militärmusik immer wieder als musikalische Geheimwaffe. In dieser Ironie steckt aber Wahrheit.  
  5. Bundeswehr-Musikkorps unterstützen militärische Zeremonien und damit das Militär und das Morden.
  6. Bundeswehr-Musikkorps sorgen bei Auslandseinsätzen für gute Stimmung unter den Soldat*innen. Und damit für mehr Kampfmoral.
  7. Bundeswehr-Musikkorps stehen in nahezu ungebrochener Tradition zu den Militärmusik-Kapellen vergangener Jahrhunderte.
  8. Wir protestieren nicht nur gegen die Auftritte der Militärmusik auf Marktplätzen und in Stadthallen, sondern auch gegen die circa 100 Militärkonzerte in katholischen und evangelischen Kirchen. Was hätte Jesus Christus dazu gesagt, dass in seinem Haus musikalische Militär-Image-Werbung stattfindet?  
  9. Das Hausrecht in der Kirche (und an den Eingängen der Kirche) geht während eines Militärkonzertes ganz oder teilweise auf das Militär über. Ist das im Sinne Jesu? 
  10. Zusammenfassung: Musik soll nicht dem Krieg und nicht dem Militär dienen! Sondern Musik soll dem Frieden und der Völkerverständigung dienen! Musik soll der weltweiten Abrüstung dienen!
Siegburg 1957
Siegburg 1957
Panzergrenadierbrigade 37 Schloss Friedensstein, Gotha
Panzergrenadierbrigade 37 Schloss Friedensstein, Gotha

Die Bundeswehr-Militärmusik ist laut Eigenwerbung (siehe Bundeswehr-Website) Image-Werbung für die Bundeswehr.


Hier: Aus der Antwort der Bundesregierung vom 15.11.2019 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der LINKEN im Bundestag: