Protest gegen das Militärkonzert in der Dresdner Frauenkirche am 30.4.2014

Dresdner Neueste Nachrichten, 4.4.2014, Titelseite
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Einspruch gegen den Militärgottesdienst in der Dresdner Frauenkirche (Aufruf)
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Wehrbereichsmusikkorps III aus Erfurt
Wehrbereichsmusikkorps III aus Erfurt

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Video: MDR-Sachsenspiegel, 30.04.2014, 19 Uhr, TV.


Die Medien haben berichtet: DNN (mehrere Artikel), MDR, "Der Sonntag" (mehrere Artilek), Sächsische Zeitung, Berliner Zeitung, Junge Welt, Publik Forum, Idea, epd und viele andere!


Einspruch: Für eine Frauenkirche ohne Militärmusik


Dresden, am 02. April 2014

 

Wie die Dresdner Neuesten Nachrichten am 29./30.03.2014 mitteilten, wird die Bundeswehr „mit Pauken und Trompeten“ in die Dresdner Frauenkirche einziehen: Für den 30. April ist ein Musikalischer Gottesdienst mit dem Wehrbereichsmusikkorps III der Bundeswehr angekündigt. Dazu laden das Landeskommando Sachsen, das Sächsische Ministerium des Innern und die Stiftung Frauenkirche Dresden ein. Im musikalischen Repertoire wird ein weiter Bogen gespannt. Er reicht von der traditionellen Marschmusik über Bearbeitungen großer klassischer Kompositionen bis zu Originalkompositionen, Filmmusik und aktuellen Hits im Big-Band-Sound.


Wir erheben Einspruch aus zwei Gründen:


1.) Die Militärmusik der Bundeswehr formuliert ihren Auftrag wie folgt: „Die Musik gibt den Soldaten das Gefühl: Wir gehören zusammen. Viele Menschen mögen die Musik der Bundeswehr: Auch in anderen Ländern. Darum macht die Bundeswehr oft Konzerte. Das hilft auch, damit die Menschen die Bundeswehr gut finden.“ Durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen sorgen die Soldaten des Militärmusikdienstes für ein gutes Ansehen der Bundeswehr. Und zwar auch in Kirchen und Gottesdiensten und mit Hilfe medienträchtiger Spendenaktionen. Wir meinen: Gottesdienste sind grundsätzlich kein Ort für Imagepflege und Werbung in eigener Sache.


Konzerte der Militärmusikkorps laufen aber auch Gefahr, vor belastendem geschichtlichem Hintergrund als Traditionspflege und als Werbung für neue kriegerische Aktionen verstanden zu werden. Schon wieder mit Gottes Segen? Selbst wenn fromme Melodien erklingen, erinnern sie daran, dass Kirchen mit Feldgesangbüchern und Heldendenkmalen die Kriege nicht nur verharmlost, sondern auch verherrlicht haben. Nach dem katastrophalen Verlauf und Ausgang beider Weltkriege haben sich die verheerenden Folgen in das Leben jeder Familie eingegraben. Die Wunden der Verbrechen sind nicht verheilt. Welche Gedanken und Hilfen bieten ihnen die Kirchen heute an, um Sprache für die erlittenen Traumata zu finden? Welche Musik vermag zu trösten, zu verbinden, zu heilen? Im Aufruf des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen zur Dekade zur Überwindung von Gewalt heißt es:

„Wir sind der festen Überzeugung, dass die Kirchen aufgerufen sind, vor der Welt ein klares Zeugnis abzulegen von Frieden, Versöhnung und Gewaltlosigkeit, die auf Gerechtigkeit gründen.“


2.) Soldaten können, wie jeder andere auch, am kirchlichen Leben teilnehmen, Gotteshäuser aufsuchen und Gottesdienste mitfeiern. Da es hierzulande aber keine Staatskirche gibt (Artikel 140 des Grundgesetzes), sind nach unserer Auffassung dienstlicher Auftrag der Bundeswehr und Verkündigungsauftrag der Kirche klar und eindeutig voneinander zu trennen. Die Frage, ob ein Landeskommando der Bundeswehr zu einem Gottesdienst als Veranstalter einladen darf, muss unseres Erachtens verneint werden. Artikel 87a (2) GG regelt, dass Streitkräfte nur zur Verteidigung eingesetzt werden dürfen. Auch Militärmusiker gehören zu den Streitkräften. „Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.“ Streitkräften ist es z.B. untersagt, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Und nun wollen Streitkräfte religiöse Aufgaben übernehmen?


Somit ist der Stiftung Frauenkirche und der Bundeswehr der Vorwurf zu machen, etwas zu veranstalten, das sich theologisch, kirchlich und politisch als bedenklich erweist. Die grundsätzliche Frage, ob in einer so symbolträchtigen Kirche wie der Frauenkirche die Bundeswehr, die an völkerrechtlich umstrittenen Militäreinsätzen u.a. auf dem Balkan und in Afghanistan beteiligt war und ist, „mit Pauken und Trompeten“ einziehen und als Veranstalter eines Gottesdienstes auftreten darf, beantworten wir mit einem klaren Nein.